Ländliche Entwicklung

Unter dem Stichwort «Ländliche Entwicklung» werden folgende drei Massnahmengruppen zusammengefasst und vom Bund und den Kantonen gefördert:

Projekte zur regionalen Entwicklung (PRE)
Seit 1. Januar 2007 können PRE und zur Förderung von einheimischen und regionalen Produkten mit Beiträgen unterstützt werden, sofern die Landwirtschaft vorwiegend beteiligt ist. Diese Projekte umfassen Massnahmen zur Schaffung von Wertschöpfung in der Landwirtschaft. Sie stärken die branchenübergreifende Zusammenarbeit zwischen Landwirtschaft und landwirtschaftsnahen Sektoren, namentlich Gewerbe, Tourismus, Holz- und Forstwirtschaft. Sie können aber auch Massnahmen zur Realisierung öffentlicher Anliegen mit ökologischen, sozialen oder kulturellen Aspekten beinhalten. Die Massnahmen sind auf ein Gesamtkonzept abzustimmen und mit der Regionalentwicklung und der Raumplanung zu koordinieren.

Projekte zur regionalen Entwicklung (PRE)

Vorabklärungen für innovative Projekte (VIP)
VIP in der Land- und Ernährungswirtschaft werden unterstützt. Die Finanzhilfe zur Unterstützung von VIP können Interessengruppen oder Organisationen (Projektträgerschaften) aus der Land- und Ernährungswirtschaft beantragen. Unterstützt werden Planungsarbeiten in der Vorabklärungsphase für innovative Projekte bzw. für die Erarbeitung von Gesuchen für weiterführende projektbasierte agrarpolitische Förderinstrumente wie z. B, PRE, Ressourcenprojekte oder Projekte zur Förderung von Qualität und Nachhaltigkeit. Die Unterstützungswürdigkeit wird auf der Basis eines einfachen Projektbeschriebs (Projektskizze BLW) beurteilt.

Vorabklärungen für innovative Projekte

Modellvorhaben
Mit dem Modellvorhaben «Synergien im ländlichen Raum» wollen die vier Bundesstellen (Bundesamt für Raumentwicklung, Bundesamt für Umwelt, Bundesamt für Landwirtschaft, Staatssekretariat für Wirtschaft) gemeinsam neue Wege beschreiten, um ihre Politiken in voller Kooperation und mit voller Wirkung einzusetzen. 

Ländliche Entwicklung und Strukturverbesserungen